„Erste-Hilfe-Grundkurse“ für betriebliche Ersthelfer/innen

Immer wieder kann es bei der täglichen Arbeit im Betrieb zu unerwarteten Notfallsituationen kommen, dann müssen bis zum Eintreffen von Rettungsdienst und Notfallmedizinern die ersten lebensrettenden Maßnahmen von ausgebildeten Ersthelfern durchgeführt werden.
Der/dem Ersthelfer/in in der Rettungskette kommt insofern besondere Bedeutung zu, da nur innerhalb der ersten Minuten nach Eintreten eines Notfallereignisses die Möglichkeit besteht, nicht wieder gutzumachende Schäden an lebenswichtigen Organen zu verhindern.
Ziel des Kurses ist es, Ihnen die Angst und Unsicherheit im Umgang mit solchen Situationen zu nehmen. Geschulte Ausbilder/-innen zeigen Ihnen auf, wie Sie in Notfallsituationen adäquat handeln. Sie vertiefen und festigen bereits erworbene Fähigkeiten und üben die Reanimation nach neuesten Lehraussagen.
Inhalte:
- Was führt zu einem Notfall?
- Richtiges Verhalten in der Notfallsituation - Rettungskette
- Auffinden eines Notfallpatienten
- Seitenlage
- Reanimation nach den neuesten Lehraussagen
- Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst/Arzt
- Kindernotfälle
Jeder Betrieb / jede Praxis ist gesetzlich verpflichtet Ersthelfer/innen auszubilden und zu beschäftigen
Rechtsgrundlagen für die Anzahl der Ersthelfer/innen in Ihrem Betrieb sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und § 26 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV A1). Letztere ist im Januar 2004 in Kraft getreten.
Erlaubt ist danach, dass Sie Ersthelfer/innen und Betriebssanitäter/innen nicht nur bei den bekannten Hilfsorganisationen ausbilden lassen, sondern auch bei anerkannten Rettungsdienstschulen.
Betriebliche Ersthelfer/innen müssen demnach alle 2 Jahre zu einer Fortbildung. Die Teilnahmekosten werden von Ihrer Berufsgenossenschaft übernommen.
Melden Sie sich und oder Ihre Mitarbeiter online zu einem Kurs an:


