
Neben dem Beruf weiter kommen – genau das Richtige für mich!
- Vollwertige Ausbildung, berufsbegleitend
- Sozialer Beruf mit Perspektiven
- Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
- Sie erschließen sich Aufstiegschancen
Altenpfleger/in in Teilzeitform
Der kluge Weg zur höheren Qualifikation
Die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in in Teilzeitform richtet sich in erster Linie an Menschen, die bereits Erfahrung in der Pflege und Betreuung älterer Menschen gesammelt haben – zum Beispiel in einem Altenheim oder in der häuslichen Pflege. Wer nicht bis zum Rentenalter als Helfer/in oder Assistent/in tätig sein möchte, kann bei uns berufsbegleitend den Abschluss als examinierte/r Altenpfleger/in erzielen. So können Sie weiterhin in dem Berufsfeld bleiben, in dem Sie heute schon mit Herz und Seele tätig sind – und gleichzeitig für sich und die Menschen, die Sie betreuen, mehr erreichen.
Ihre Berufsaussichten sind gleich bleibend gut, denn durch die Bevölkerungsentwicklung wird der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften auch in den kommenden Jahren weiter steigen. Mit dieser Ausbildung schaffen Sie sich neue berufliche Perspektiven und eröffnen sich vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten – ohne dafür Ihren jetzigen Beruf aufgeben zu müssen.
Nur in Niedersachsen: Vom Land Niedersachsen erhalten die Schüler derzeit einen Zuschuss von 100€ pro Monat. Der Zuschuss wird von uns für alle unsere Schüler beantragt.
Informationen anfordernBeraten lassen
Abschluss:
Staatlich anerkannte/r Altenpfleger/inAusbildungsdauer:
4 Jahre berufsbegleitendStandorte/Beginn:
Stadthagen (Mai und November)
Aufnahmevoraussetzungen
- Realschulabschluss (Sek I) oder
- Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung und den Berufsabschluss oder
- Hauptschulabschluss – Sekundarabschluss I (erweiterter Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand oder
- eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Alten- oder Krankenpflegehelfer/in oder Pflegeassistent/in
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes und ein polizeiliches Führungszeugnis
* Die staatliche Anerkennung erfolgt nach bestandener Prüfung durch die zuständige Landesbehörde bei Nachweis der persönlichen Eignung.
Die schulische und praktische Ausbildung
- insgesamt 2400 Unterrichtsstunden (Theorie und Praxis)
- zuzüglich 2500 Stunden praktische Ausbildung
- Unterrichtsverteilung auf jährlich 4-5 Wochen Blockunterricht und 2 Schulnachmittage wöchentlich
- Über die praktische Ausbildung muss mit dem Arbeitgeber ein Vertrag abgeschlossen werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zusätzliche Stunden zu arbeiten, die gesondert vergütet werden.
Ausbildungskosten
150,- € / Monat- Anmeldegebühren: 80 €
- Prüfungsgebühren: 310 €
- Förderung in Niedersachen: -100 €
Welche Fördermöglichkeiten habe ich?
- Bildungskredit Mit dem Bildungskredit können Sie Ihre Zukunft bequem für bis zu 24 Monate finanzieren.






